Schutz gegen Radongas
Das am 31.12.2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz verlangt indirekt Gasdichtigkeit. Um Belastungen von aus dem Erdreich durch ins Gebäude eintretendes Radongas zu begrenzen, legt es erstmalig einen Referenzwert für die Radonbelastung in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen fest, denn: Bei den heute relativ luftdichten Gebäuden kann nicht davon ausgegangen werden, dass eingedrungene Schleich- oder Radongase kurzfristig weggelüftet werden. Dann kann sich das Radongas im Gebäude anreichern und konzentrieren, was negative Einflüsse auf die Gesundheit der Bewohner bzw. Nutzer mit sich bringen kann.
Die neuen Anforderungen an Radondichtheit gelten bereits als erfüllt, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Feuchteschutz eingehalten wurden. Dabei muss die Gas- bzw. Radondichtheit der verwendeten Produkte oft nicht explizit mittels Laborprüfung nachgewiesen werden.