Hauseinführungen müssen laut DIN 18012 gas- und wasserdicht sein, damit weder Feuchtigkeit noch Schleich- oder Radongase über die Einführung der Ver- und Entsorgungsleitungen in das Gebäude dringen können.
Das gleiche schreibt die DIN 1986-100 für die Entsorgung, also für Entwässerungsanlagen, vor. Die spartenbezogenen Regelwerke der einzelnen Verbände (AGFW, DVGW, VDE-FNN) oder die DIN 18322 für Kabelleitungstiefbauarbeiten enthalten ebenfalls diese Forderung.
Das Strahlenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland verlangt in Radon belasteten Baugebieten zwingend die Dichtheit gegen Radongase.
Fast alle Netzbetreiber und Versorgungsunternehmen verlangen für die Einführung ihrer Versorgungsleitungen nach DVGW VP 601 geprüfte und zugelassene Hauseinführungssysteme. Sie lehnen nicht zertifizierte Hauseinführungen und ungeprüfte Baustellenlösungen mit KG-Rohren ab.
Bei trocken eingebauten Hauseinführungen sorgen Gummidichtungen dafür, dass weder Gas noch Wasser in das Gebäude eindringen können. Die Gummiringe liegen zwischen zwei Pressplatten. Werden diese über Schrauben zusammengepresst, wölbt sich der Gummiring nach innen und außen.
Die Dichtungsgummi des Grundkörpers pressen sich dadurch nach außen fest an die Wandöffnung, nach innen an die Einsätze an.
Mehrsparten-Wandeinführungen enthalten vier oder fünf Durchgänge für die verschiedenen Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Telekommunikation, Gas und Fernwärme). Das hat zwei Vorteile: Bei nur einer „Schwachstelle Durchdringung“ hat jeder Netzbetreiber seinen eigenen Zugang in das Gebäude. Und innerhalb des Gebäudes befinden sich die Versorgungsleitungen konzentriert an einer Stelle.
Mehrsparten-Bodeneinführungen für Wärmepumpen (Nahwärme) enthalten entweder drei oder fünf Durchgänge für die verschiedenen Versorgungsleitungen Wasser, Strom, Telekommunikation und Erdwärme (Zu- und Abgang). Fünf Durchgänge haben zwei Vorteile: Alle Versorgungsleitungen lassen sich einer „Schwachstelle Durchdringung“ unterbringen und innerhalb des Gebäudes befinden sich die Versorgungsleitungen konzentriert an einer Stelle. Alternativ kann man die Rohre für die Wärmepumpe getrennt unterbringen und die restlichen Versorgungsleitungen in einer 3- oder 4-fach-Mehrsparte zusammenführen.
Bitte nehmen Sie auf jeden Fall rechtzeitig Kontakt mit Ihrem zuständigen Stadtwerk oder Netzbetreiber auf. Diese haben nach den jeweils gültigen Anschlussverordnungen das Recht, Art und Lage der Hauseinführung zu bestimmen. Stellen sie rechtzeitig vor Baubeginn die Anträge für ihre Netzanschlüsse und stimmen sie die Details zur Hauseinführung mit den Versorgern ab.
Technisch ist dies grundsätzlich mit geeigneten Leerrohrsystemen möglich. Da der Versorger die Lage bestimmen darf, muss dies abgestimmt werden. Es gibt Versorger, die auf den Einbau an der Gebäudeaußenwand bestehen.
Damit eine Ringraumdichtung sich vollflächig an die Innenseite einer Wandöffnung anlegen kann, muss diese glatt und wasserdicht sein. Bei Mauerwerk oder normalem Beton ist ein Futterrohr daher erforderlich. Bei einer Wand aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) reicht eine Kernbohrung, wenn die Öffnung lunkerfrei ist und keine Gefahr besteht, dass Bewehrungsstahl rosten kann (ggf. zusätzliche Beschichtung).
Für Bodenplatten aus WU-Beton empfehlen sich Hauseinführungssysteme, deren Grundkörper beim Vergießen der Bodenplatte mit einbetoniert wurden.
Wenn der Versorger/Netzbetreiber damit einverstanden ist, kann man z. B. ein Stromkabel und mehrere Telekommunikationskabel über ein Leerrohr ins Gebäude einführen.
Wichtig ist, dass diese Ausführung immer vorab mit dem zuständigen Versorgungsunternehmen abgestimmt wird!
Es ist aus unserer Sicht sehr sinnvoll, die Leerrohre bis zur Grundstücksgrenze zu verlegen. So können später bei Erweiterungen (z.B. Glasfaser) ohne Aufgrabungen vorgenommen werden. Bauherrenpakete sind beim Baustofffachhandel mit Leerrohrsystemen in unterschiedlichen Standardlängen verfügbar.
Im nicht überbauten Bereich, also außerhalb der Bodenplatte wird von Leerrohren Gas- und Wasserdichtigkeit nicht gefordert.
Im überbauten Bereich (z.B. Bodenplatte) fordert die DVGW eine Gas- u. Wasserdichtheit. Baumusterprüfzertifikate bestätigen, dass die Mehrsparten-Systeme der FHRK-Mitglieder diesen Erfordernissen entsprechen.
Eine Verlängerung außerhalb des Gebäudes ist technisch möglich. Unter der Bodenplatte müssen Leerrohre ohne Unterbrechung verlaufen. Die Länge des Leerohres sollte im Allgemeinen mindestens 1 m aus dem überbauten Bereich hinausragen. Ausnahmen sind mit dem Netzbetreiber/Versorgungsunternehmen abzustimmen!
Für die Verbindung von Leerrohren zur Verlängerung stellen die Hersteller sogenannte Rohranschluss- / Verlängerungsmanschetten zur Verfügung. Die Manschettenstopfen (Zubehör-Set) werden dann am Ende der verlängerten Rohrtrasse, auf den Leerrohren montiert.
Die Versorger bestehen in der Regel auf DVGW-zugelassene Hauseinführungen, so dass Ihre KG-Rohre nicht verwendet werden können.
Beim Baustofffachhandel oder unseren Mitgliedsunternehmen.
Am besten wenden Sie sich an den Baustofffachhandel, der die Hauseinführung verkauft. Dieser kennt meistens mit Hauseinführungen vertraute Unternehmen.
Mehrsparten-Hauseinführungen haben druckfeste Leerrohre, in denen die Rohre und Kabel liegen. Bei nicht unterkellerten Gebäuden müssen diese nach Forderung der meisten Netzbetreiber (Stadtwerke o.ä.) mindestens bis 1,5 m vor das Gebäude reichen. Es macht aber Sinn, diese immer, also auch bei unterkellerten Gebäuden, bis zur Grundstücksgrenze zu führen:
Die druckfesten Leerrohre gibt es bis zu einer Länge von 15 m. Eine weitere Verlängerung über Bajonettverschlüsse ist jederzeit möglich.
Eine Verlängerung mit preiswerteren Flexrohren ist ebenfalls möglich. Dafür stellen die Hersteller passende Anschlussstücke zur Verfügung. Allerdings haben diese auch einige Nachteile:
Diese Lösung eignet sich also eher für extrem lange Leitungsführungen, z.B. wenn das Gebäude sehr weit von der Übergabestelle entfernt ist.