FHRK Qualitätssiegel

Schutz gegen Radongas

Das am 31.12.2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz verlangt indirekt Gasdichtigkeit. Um Belastungen von aus dem Erdreich durch ins Gebäude eintretendes Radongas zu begrenzen, legt es erstmalig einen Referenzwert für die Radonbelastung in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen fest, denn: Bei den heute relativ luftdichten Gebäuden kann nicht davon ausgegangen werden, dass eingedrungene Schleich- oder Radongase kurzfristig weggelüftet werden. Dann kann sich das Radongas im Gebäude anreichern und konzentrieren, was negative Einflüsse auf die Gesundheit der Bewohner bzw. Nutzer mit sich bringen kann.

Wann gelten die Anforderungen an die Radondichtheit als erfüllt?

Sie gelten bereits als erfüllt, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Feuchteschutz eingehalten wurden. Dabei muss die Gas- bzw. Radondichtheit der verwendeten Produkte oft nicht explizit mittels Laborprüfung nachgewiesen werden.

Ist Radongas wirklich so gefährlich?

radonbelastung

Warum ist das Thema Radon für die Baubranche so wichtig?
Interview mit der Sachverständigen Frau Dipl.-Ing. Karin Leicht

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Fachvorträge des Sachverständigen Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer
Gesetz und Regelwerke zum Radonschutz

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Bauliche und lüftungstechnische Maßnahmen zum Radonschutz

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Feuchteschutzmaßnahmen schützen auch vor Radongasen

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Abdichtungsfehler aus der Baupraxis, Fazit für Fachplaner

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Projekt dichte Bodenplatte: geschützt vor Radon
Dipl.-Ing. Thomas Wagner

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Radonsanierung durch mechanische Radonabsaugung
Richard Zinken

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Weitere Informationen erhalten Sie in folgenden Broschüren und Publikationen:

Projekt – dichte Bodenplatte
Initiative Radonsicheres Bauen
FHRK Merkblatt Radonschutz
Checkliste Radon

Mehr Informationen finden Sie auch beim Bundesamt für Strahlenschutz.