FHRK Qualitätssiegel

Das IRO – Institut für Rohrleitungsbau – lädt zum 35. Oldenburger Rohrleitungsforum ein, das dieses Jahr vom 30.03. bis 31.03.23 stattfindet. An der 2-tägigen Veranstaltung mit großer begleitender Fachausstellung präsentieren sich 440 Aussteller im Innen- und Außenbereich der Weser-Ems-Hallen. In mehreren Vortragsreihen referieren ca. 150 Fachleute zu aktuellen Themen rund um den erdverlegten Rohrleitungsbau.

Bei diesem wichtiger Branchentreff, präsentieren auch die Mitgliedsunternehmen des FHRK ihre neuesten Trends und Innovationen zu Abdichtlösungen.

News zum FHRK, rund um das Thema sichere Bauwerksabdichtung und zu nach FHRK-Standard geprüften Dichtungen ab sofort auch in den Sozialen Medien!
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Bisher wurden die vom Kunden zur Verfügung gestellten Mehrspartenhauseinführungen generell mit Anschluss-Sets für die Gashauseinführungen der Unternehmen Schuck und RMA im Paket ausgeliefert. Da der Anteil der Gashausanschlüsse im Neubau mittlerweile einen Anteil von unter 10 Prozent erreicht hat, haben sich die Mitgliedsunternehmen des FHRK darauf verständigt, ab dem 01.01.2023 standardmäßig keine Gasanschluss-Sets den Mehrspartenhauseinführungen beizulegen.

Für eine umweltfreundliche und bedarfsgerechte Belieferung haben wir uns mit den Armaturenherstellern darauf verständigt, dass diese ab dem 01.01.2023 mit der Lieferung der Gashauseinführung auch Gasanschluss-Sets zur Verfügung stellen können.

Bitte nehmen Sie unmittelbar Kontakt zu Ihrem Lieferanten der Gashauseinführungen auf, damit die entsprechenden Zubehörartikel bei Ihnen lagermäßig eingestellt werden können.

Um Ihnen intern die Umstellung zu erleichtern, können in einer Übergangszeit bis 31.03.2023 über die bekannten Fachhändler Gasanschluss-Sets bezogen werden.

Bitte leiten Sie diese Information an die entsprechenden Abteilungen weiter. Für Fragen stehen wir Ihnen unter info@fhrk.de gerne zur Verfügung!

Dr. Reiner und Gisela Pohl haben seit Gründung des FHRK im Jahre 2010 die Geschäftsstelle des Fachverbandes in Schwerin mit viel Engagement, Fachkompetenz und Erfahrung geleitet. „Nach über 11 Jahren haben wir uns nun mit einem lachenden und auch einem traurigen Auge dazu entschieden, die Geschäftsstelle zum 31.12.2021 aufzugeben,“ so Gisela Pohl. Der FHRK bedauert diese Entscheidung sehr. Im Rahmen einer kleinen Abschiedsfeier in Wismar würdigten die Vorstände Horst Scheuring und  Thomas Wagner die hervorragende Arbeit und bedankten sich für die stets gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Der FHRK wünscht Familie Pohl weiterhin alles Gute.

Jedes Gebäude muss gegenüber dem Erdreich gas- und wasserdicht sein
Weder Feuchtigkeit noch Schleichgase dürfen in das Gebäude dringen. Das gilt auch für die Öffnungen für Elektrokabel, Telekommunikationsleitungen, Wasserrohre, Gasrohre usw.. Deren Dichtungen müssen fachgerecht ausgeführt werden, damit sie dauerhaft gegen Feuchtigkeit und Schleichgas schützen. Immer mehr Netzbetreiber und Versorgungsunternehmen verlangen deshalb nach DVGW VP 601 geprüfte und zugelassene Gebäudeeinführungssysteme. Die Abdichtung kann als Trockeneinbau und als Nasseinbau erfolgen.
Der Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V., FHRK, unterstützt Bauherren, Planer und Handwerker bei der Planung durch produktneutrale Informationen. Er entwickelt außerdem gemeinsam mit Versorgungsunternehmen und anderen Anwendern technisch abgesicherte Lösungen für die Durchführung von Rohren und Kabeln in Gebäuden.

Architekten, Fachingenieure, Bauherren sowie Energieversorger können die kostenlosen Broschüren „Planungshilfe“ und „Hauseinführungen für Häuser“ als PDF herunterladen oder in Druckform unter info@fhrk.de anfordern.

Neben technischen Hinweisen zu Hauseinführungen fassen sie die wesentlichen Vorteile von Mehrsparten-Hauseinführungssystemen zusammen.

Nicht DVGW-zertifizierte Hauseinführungen können Probleme mit dem Versorger bringen!

Im Jahr 2020 konnte der Verband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V., FHRK, auf zehn Jahre erfolgreicher Arbeit zurückblicken. coronabedingt feierte er dieses Jubiläum erst im September 2021. Im Rahmen des dreitägigen Treffens fand auch eine strategische Klausurtagung statt. Auf ihr beschäftigten sich die Mitglieder mit den Fragen: Wohin will der FHRK? Wie kann er den Gebäudeschutz gegen Wasser, Schleich- und Radongas aus dem Erdreich verbessern?

In den elf Jahren seit der Gründung hat sich viel getan. Begann der Verband 2010 zunächst mit zwei juristischen Mitgliedern, traten im Verlauf der Jahre immer mehr Hersteller dem Fachverband bei. Mit den jetzt 13 Mitgliedsfirmen vertritt der FHRK nahezu alle Hersteller von Trocken- und seit 2021 auch Nass-Einbausystemen.

„Die Einhaltung der DVGW-Regeln an die Gas- und Wasserdichtigkeit von Gebäudeeinführungen ist für uns selbstverständlicher „Standard“. Das FHRK-Qualitätssiegel, das die Gas- und Wasserdichtigkeit nach dem Einbau garantiert, toppt diese Anforderungen noch“, begründet ein neues Mitglied seinen Beitritt. „Das FHRK-Qualitätssiegel ist für uns die Kür. Es hat uns unter anderem von der Wichtigkeit der Verbandsarbeit überzeugt.“

Der FHRK wird in Zukunft die Prüfbedingungen für weitere Produkte erarbeiten. Außerdem will er sich noch stärker in die Erarbeitung von Regelwerken einbringen. Ziel ist es, nachweislich auf Gas- und Wasserdichtheit geprüfte Hauseinführungssysteme als Stand der Technik herauszustellen. Außerdem möchte der FHRK mit den Verbänden und Herstellern von Flächenabdichtungen strategische Allianzen bilden. Es gehe darum, das Thema „Bauwerksabdichtung“ als komplettes System für den Gebäudeschutz abzubilden.

Neben den Einführungssystemen für neue Gebäude werden Lösungen für den Gebäudebestand immer wichtiger. Grund genug, sich dieser Zielgruppe ebenfalls stärker zu widmen. Neben dem Wohnungsbau will der FHRK Lösungen für den Industrie- und Objektbau entwickeln.

In der Öffentlichkeitsarbeit wird der FHRK stärker auf die digitale Kommunikation setzen. Neben den Fachmedien der Gebäudetechnik wird der FHRK künftig auch Architekten, Bauingenieure, Fachkräfte der Bauausführung und deren Weiterbildungsinstitutionen ansprechen.

Innerhalb der letzten 10 Jahre entwickelte sich der FHRK zu einem wichtigen und anerkannten Partner in der Normung und Bauwirtschaft. Heute vertritt er Hersteller von Gebäudeeinführungssystemen mit einem Marktanteil von über 90 Prozent.

Mit dem ab 1. Januar 2021 vorgeschriebenen Veröffentlichungen von Radonvorsorgegebieten wird der Schutz vor diesem radioaktiven Edelgas, sowohl bei Aufenthaltsräumen im Neubau, als auch im Altbau, gesetzliche Pflicht. Der Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel FHRK e.V. veröffentlichte im April 2021 eine Serie von Videovorträgen zum Thema „Radonsicheres Bauen“. Unter anderem weisen die Referenten bei Arbeitsplätzen auf die Pflicht zur Nachprüfung hin. Gas- und wasserdichte Gebäudeabdichtungen erhöhen deutlich den Schutz vor Radon.

Dabei ist die Ausführung dieser Detailpunkte besonders wichtig, denn zu undichten Durchdringungen drängt das Gas wie Wasser, das zu einem Loch in einem defekten Damm strömt. Ein wichtiger Teil dieser Abdichtungsmaßnahmen sind auf Gas- und Wasserdichtheit geprüfte Hauseinführungssysteme. Untersuchungen an mit mehr als 1000 Bq hochbelasteten Bestandsgebäuden zeigen, dass es bereits genügte, alte fehlerhafte Hauseinführungen für Abwasser, Frischwasser, Gas, Strom usw. zu sanieren, um unter den zulässigen Referenzwert von 300 Bq/m³ zu kommen.

Folgende Vorträge sind auf der Homepage https://fhrk.de/mediathek und auf www.youtube.de veröffentlicht:

  1. Horst Scheuring: Übersicht zur Fachtagung
  2. Dipl.-Ing. Karin Leicht: Warum ist das Thema Radon für die Baubranche so wichtig?
  3. Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer:
    Teil 1: Gesetz und Regelwerke zum Radonschutz
    Teil 2: DIN/TS 18117 (Entwurf) Bauliche und lüftungstechnische Maßnahmen zum Radonschutz
    Teil 3: Feuchteschutzmaßnahmen schützen auch vor Radongas
    Teil 4: Abdichtungsfehler aus der Baupraxis, Fazit für Fachplaner
  4. Dipl.-Ing. Thomas Wagner: Projekt dichte Bodenplatte: Geschützt vor Radon
  5. Richard Zinken: Radonsicherung durch mechanische Radonabsaugung

Seit dem 31.12.2018 regelt das Strahlenschutzgesetz den Radonschutz in Deutschland. Der FHRK hat eine virtuelle Fachtagung mit namhaften Referenten durchgeführt, die die gesetzlichen Regelungen und ihre Auswirkung auf die Normung und Richtlinien erläutern. Zusätzlich schlagen die Referenten Maßnahmen vor, die die gesetzlichen Vorgaben im Neubau und bei Bestandsgebäuden erfüllen können.

Einführung der Fachtagung, Vorstellung des Fachverbandes und der Referenten
Horst Scheuring, 1. Vorsitzender des FHRK, Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V.

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Warum ist das Thema Radon für die Baubranche so wichtig?
Interview mit der Sachverständigen Frau Dipl.-Ing. Karin Leicht

Inhalt:

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Block 2 : Fachvorträge des Sachverständigen Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer

Teil 1: „Gesetz und Regelwerke zum Radonschutz“

Inhalt:

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Teil 2: DIN/TS 18117 (Entwurf) „Bauliche und lüftungstechnische Maßnahmen zum Radonschutz“ und die Folgerungen zum Schutz vor Radon in Gebäuden sowie mitgeltende Normen

Inhalt:

Als sekundäre Maßnahmen können lüftungstechnische Anlagen und Innenabdichtungen gegen Radongas schützen. Zulässig sind manuelle, freie und ventilatorgesteuerte Lüftungen. Neben dem Radoneintritt aus dem Erdreich ist auch die Radon Exhalation aus Baumaterialien zu beachten. Diese hat jedoch nur eine geringe Bedeutung.

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Teil 3: „Feuchteschutzmaßnahmen schützen auch vor Radongasen“

Inhalt:

WU-Beton nach der WU-Richtlinie des DAfSb und hautförmige Abdichtungen nach DIN 18533 „Abdichtung erdberührter Bauwerke“. Für Bauen im Bestand gilt zusätzlich die WTA Richtlinie MB 4-6 „Nachträgliche Abdichtung“. Es werden Beispiele aus der Baupraxis gezeigt.

Bodengutachten auf das Vorhandensein von Radon erweitern.

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Teil 4:“Abdichtungsfehler aus der Baupraxis, Fazit für Fachplaner“

Inhalt:
Was wasserdicht ist, schützt auch gegen Radongas.

Beispiele von Ausführungsfehlern, z.B.

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Block 3: Vortrag „Projekt dichte Bodenplatte: geschützt vor Radon“
Dipl.-Ing. Thomas Wagner, Technischer Obmann des FHRK

Inhalt:

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Block 4: Vortrag „Radonsanierung durch mechanische Radonabsaugung“
Richard Zinken

Inhalt:

Maßnahmen:

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Tapeten, Fliesen und Bodenbeläge aussuchen, auf Bauherren kommen viele Aufgaben zu. Was die meisten nicht wissen: Steht im Bauvertrag unter dem Punkt Hauseinführung für Versorgungsleitungen „ist bauseits zu stellen“, müssen sie diese aussuchen, kaufen und auf der Baustelle zur Verfügung stellen.

Welche Hauseinführung ist notwendig? 

Hauseinführungen müssen nachweislich gas- und wasserdicht sein. Die Art der Hauseinführung dürfen die Versorgungsunternehmen, z.B. die Stadtwerke oder die Netzbetreiber bestimmen. Die meisten verlangen Hauseinführungen, die DVGW-geprüft sind. Diese gewährleisten, dass die Öffnungen für Stromkabel sowie Wasser- und Gasrohre usw. gegenüber dem Erdreich so dicht sind, dass weder Feuchtigkeit noch Schleich- oder Radongase ins Hausinnere dringen können. Da Hauseinführungen bereits im Rohbau eingebaut werden, müssen Bauherren sich frühzeitig mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen. Um nicht an längeren Lieferfristen zu scheitern, sollte auch der Kauf rechtzeitig erfolgen.

Sind falsche Hauseinführungen eingebaut, weigern sich die Versorgungsunternehmen fast immer, ihre Leitungen einzulegen. Eine nachträgliche Änderung der Hauseinführung ist dann unumgänglich. Der Ausbau der unerwünschten und Einbau der richtigen Hauseinführung ist teuer und meistens unschön – besonders bei nicht unterkellerten Gebäuden.

Unzureichend abgedichtete Durchdringungen für Rohre und Kabel führten immer wieder zu erheblichen Schäden. Vor ca. 25 Jahren wurde schließlich der Ruf nach garantiert gas- und wasserdichten Durchführungen so stark, dass immer mehr Hersteller „Industrielle Hauseinführungssysteme“ entwickelten. In den letzten Jahren setzten sich ihre, nach DVGW auf Gas- und Wasserdichtigkeit geprüften, Hauseinführungen rasant gegen Baustellenlösungen durch.

„Lag der Marktanteil vor fünf Jahren noch bei 30 Prozent, so stieg er inzwischen auf über 70 Prozent“, erläutert Horst Scheuring, 1. Vorsitzender des FHRK, anlässlich der FHRK-Fachtagung „Radonsicheres Bauen“. DVGW-geprüfte Mehrsparten-Hauseinführungen haben die Maßstäbe und damit den Markt grundlegend verändert. Ihr Einsatz gilt heute als „Stand der Technik“. Um die Sicherheit von Kabeldurchführungen, Ringraumdichtungen und Futterrohren zu erhöhen, entwickelte der „Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V.“, kurz FHRK, Prüfgrundlagen.

Die FHRK-Mitglieder verpflichten sich nicht nur, ausschließlich DVGW-geprüfte Mehrsparten-Hauseinführungen zu verkaufen. Zusätzlich lassen sie ihre anderen Dichtungssysteme nach FHRK-Grundlagen unter Einbaubedingungen prüfen. Wenn diese die strengen FHRK-Anforderungen bestehen, erhalten sie ein FHRK-Qualitätssiegel.