FHRK Qualitätssiegel

Seit dem 31.12.2018 regelt das Strahlenschutzgesetz den Radonschutz in Deutschland. Der FHRK hat eine virtuelle Fachtagung mit namhaften Referenten durchgeführt, die die gesetzlichen Regelungen und ihre Auswirkung auf die Normung und Richtlinien erläutern. Zusätzlich schlagen die Referenten Maßnahmen vor, die die gesetzlichen Vorgaben im Neubau und bei Bestandsgebäuden erfüllen können.

Einführung der Fachtagung, Vorstellung des Fachverbandes und der Referenten
Horst Scheuring, 1. Vorsitzender des FHRK, Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V.

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Warum ist das Thema Radon für die Baubranche so wichtig?
Interview mit der Sachverständigen Frau Dipl.-Ing. Karin Leicht

Inhalt:

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Block 2 : Fachvorträge des Sachverständigen Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer

Teil 1: „Gesetz und Regelwerke zum Radonschutz“

Inhalt:

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Teil 2: DIN/TS 18117 (Entwurf) „Bauliche und lüftungstechnische Maßnahmen zum Radonschutz“ und die Folgerungen zum Schutz vor Radon in Gebäuden sowie mitgeltende Normen

Inhalt:

Als sekundäre Maßnahmen können lüftungstechnische Anlagen und Innenabdichtungen gegen Radongas schützen. Zulässig sind manuelle, freie und ventilatorgesteuerte Lüftungen. Neben dem Radoneintritt aus dem Erdreich ist auch die Radon Exhalation aus Baumaterialien zu beachten. Diese hat jedoch nur eine geringe Bedeutung.

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Teil 3: „Feuchteschutzmaßnahmen schützen auch vor Radongasen“

Inhalt:

WU-Beton nach der WU-Richtlinie des DAfSb und hautförmige Abdichtungen nach DIN 18533 „Abdichtung erdberührter Bauwerke“. Für Bauen im Bestand gilt zusätzlich die WTA Richtlinie MB 4-6 „Nachträgliche Abdichtung“. Es werden Beispiele aus der Baupraxis gezeigt.

Bodengutachten auf das Vorhandensein von Radon erweitern.

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Teil 4:“Abdichtungsfehler aus der Baupraxis, Fazit für Fachplaner“

Inhalt:
Was wasserdicht ist, schützt auch gegen Radongas.

Beispiele von Ausführungsfehlern, z.B.

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Block 3: Vortrag „Projekt dichte Bodenplatte: geschützt vor Radon“
Dipl.-Ing. Thomas Wagner, Technischer Obmann des FHRK

Inhalt:

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Block 4: Vortrag „Radonsanierung durch mechanische Radonabsaugung“
Richard Zinken

Inhalt:

Maßnahmen:

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Tapeten, Fliesen und Bodenbeläge aussuchen, auf Bauherren kommen viele Aufgaben zu. Was die meisten nicht wissen: Steht im Bauvertrag unter dem Punkt Hauseinführung für Versorgungsleitungen „ist bauseits zu stellen“, müssen sie diese aussuchen, kaufen und auf der Baustelle zur Verfügung stellen.

Welche Hauseinführung ist notwendig? 

Hauseinführungen müssen nachweislich gas- und wasserdicht sein. Die Art der Hauseinführung dürfen die Versorgungsunternehmen, z.B. die Stadtwerke oder die Netzbetreiber bestimmen. Die meisten verlangen Hauseinführungen, die DVGW-geprüft sind. Diese gewährleisten, dass die Öffnungen für Stromkabel sowie Wasser- und Gasrohre usw. gegenüber dem Erdreich so dicht sind, dass weder Feuchtigkeit noch Schleich- oder Radongase ins Hausinnere dringen können. Da Hauseinführungen bereits im Rohbau eingebaut werden, müssen Bauherren sich frühzeitig mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen. Um nicht an längeren Lieferfristen zu scheitern, sollte auch der Kauf rechtzeitig erfolgen.

Sind falsche Hauseinführungen eingebaut, weigern sich die Versorgungsunternehmen fast immer, ihre Leitungen einzulegen. Eine nachträgliche Änderung der Hauseinführung ist dann unumgänglich. Der Ausbau der unerwünschten und Einbau der richtigen Hauseinführung ist teuer und meistens unschön – besonders bei nicht unterkellerten Gebäuden.

Unzureichend abgedichtete Durchdringungen für Rohre und Kabel führten immer wieder zu erheblichen Schäden. Vor ca. 25 Jahren wurde schließlich der Ruf nach garantiert gas- und wasserdichten Durchführungen so stark, dass immer mehr Hersteller „Industrielle Hauseinführungssysteme“ entwickelten. In den letzten Jahren setzten sich ihre, nach DVGW auf Gas- und Wasserdichtigkeit geprüften, Hauseinführungen rasant gegen Baustellenlösungen durch.

„Lag der Marktanteil vor fünf Jahren noch bei 30 Prozent, so stieg er inzwischen auf über 70 Prozent“, erläutert Horst Scheuring, 1. Vorsitzender des FHRK, anlässlich der FHRK-Fachtagung „Radonsicheres Bauen“. DVGW-geprüfte Mehrsparten-Hauseinführungen haben die Maßstäbe und damit den Markt grundlegend verändert. Ihr Einsatz gilt heute als „Stand der Technik“. Um die Sicherheit von Kabeldurchführungen, Ringraumdichtungen und Futterrohren zu erhöhen, entwickelte der „Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V.“, kurz FHRK, Prüfgrundlagen.

Die FHRK-Mitglieder verpflichten sich nicht nur, ausschließlich DVGW-geprüfte Mehrsparten-Hauseinführungen zu verkaufen. Zusätzlich lassen sie ihre anderen Dichtungssysteme nach FHRK-Grundlagen unter Einbaubedingungen prüfen. Wenn diese die strengen FHRK-Anforderungen bestehen, erhalten sie ein FHRK-Qualitätssiegel.

Jedes Gebäude muss gegenüber dem Erdreich gas- und wasserdicht sein. Das gilt auch für die Durchführung von Rohren und Kabeln. Als Lösung haben sich nach FHRK-Grundlagen geprüfte Ringraumdichtungen bewährt. Beim Einrichten der Schalung, beim Betonieren, beim Verdichten der Baugrube und durch Gebäudesetzungen sind diese Dichtungen starken Kräften ausgesetzt. Nach den FHRK-Prüfgrundlagen geprüfte Ringraumdichtungen sind auch unter Einbaubedingungen nachgewiesen dicht.
Ringraumdichtungen bestehen aus einem EPDM-Gummielement zwischen zwei Pressplatten aus Stahl oder Kunststoff. Durch Zusammenpressen der Platten weicht das Gummielement seitlich aus und drückt sich innen fest an die Leitung und außen an die Durchdringung. Für die Sanierung bestehender Gebäude sind teilbare Ringraumdichtungen am Markt.
Mit den FHRK-Prüfgrundlagen (www.fhrk.de/fhrk-qualitaetssiegel/) lässt sich die Dichtigkeit von Ringraumdichtungen unter Einbaubedingungen prüfen. Die Prüfgrundlagen beschreiben damit auch die Randbedingungen, unter denen Hauseinführungen einzubauen sind. Bei sachgerechtem Einbau, halten geprüfte Ringraumdichtungen die auftretenden Kräfte aus, ohne ihre Dichtigkeit zu verlieren. Darüber hinaus ist ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische, thermische und elektrische Beanspruchungen nachgewiesen. Nach bestandener Prüfung erhalten die Ringraumdichtungen das FHRK-Qualitätssiegel.

Zusätzlich empfiehlt der Fachverband Mindestbreiten nach FHRK-Standard. Für die verschiedenen Wassereinwirkungsklassen nach DIN 18533 und Bauweisen der Kellerwände und Bodenplatten können Planer die erforderliche Mindestbreite unter www.fhrk.de/planer/mindestbreite-ringraumdichtung/ oder in der FHRK-Planungshilfe ablesen.

Das Qualitätssiegel des FHRK sowie die Einhaltung der Mindestbreiten von Ringraumdichtungen verleihen Planern, Anwendern und Auftraggebern die beruhigende Sicherheit, die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.

Jedes Gebäude benötigt Versorgungsleitungen. Deren Durchgänge ins Haus müssen gas- und wasserdicht sein. Gleichzeitig benötigt jeder Versorger einen eigenen Zugang. Um die Anzahl der Durchdringungen durch Kellerwand oder Bodenplatte gering zu halten, hat die Industrie sogenannte Mehrsparten-Hauseinführungen entwickelt. Sie bestehen aus einem Grundkörper mit Einsätzen für die verschiedenen Versorgungsleitungen. Bei den bislang üblichen Gasheizungen reichte eine Mehrsparten-Hauseinführung mit vier getrennten Zugängen für Gas, Frischwasser, Strom und Kommunikation aus.

Jetzt setzen sich aber Wärmepumpen immer stärker durch. Da diese sowohl für die Zu- als auch für die Ableitung eine gas- und wasserdichte Durchführung benötigen, fehlt bei vier Einsätzen ein Durchgang. Als Lösung bieten die Mitglieder des Fachverbandes Hauseinführungen für Rohre und Kabel, FHRK e.V., u.a. Mehrsparten-Hauseinführungen mit fünf getrennten Hauszugängen an. So können alle notwendigen Rohre und Kabel zentral in einer Öffnung gas- und wasserdicht durch die Bodenplatte oder die Kellerwand in das Gebäude eingeleitet werden. Ob die Wärmepumpenleitungen in der Mehrsparte mit den sonstigen Versorgungsleitungen liegen dürfen, ist aber immer mit den Versorgungsunternehmen bzw. Netzbetreibern abzustimmen.

Rechtzeitig besorgen

In vielen Bauverträgen steht der Passus, dass die Hauseinführungen „bauseits“ zu stellen sind. Das heißt konkret: Der Bauherr hat sie zu beschaffen und zu bezahlen. Um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, sollten sich Bauherren deshalb frühzeitig mit den Versorgern in Verbindung setzen, denn diese dürfen für ihre Versorgungsleitungen die Art der Hauseinführung bestimmen. Hauseinführungen durch Bodenplatten müssen bereits vor dem Gießen der Bodenplatte eingebaut sein. Es ist also wichtig, dass diese bei Baubeginn auf der Baustelle sind. Um Verzögerungen durch Lieferfristen zu verhindern, sollte sich der Bauherr möglichst frühzeitig an den Fachhandel wenden.

Neue Broschüre stellt FHRK-Prüfgrundlagen für Kabeldurchführungen, Ringraumdichtungen und Futterrohre vor

Die Nachweise für die Gas- und Wasserdichtheit von Rohr- und Kabeldurchführungen erfassten bislang nicht die Einflüsse der Belastungen beim Einbau auf der Baustelle. Für mehr Sicherheit entwickelten die FHRK-Arbeitskreise „Ringraumdichtungen“ und „Kabeldurchführungen“ deshalb Grundlagen für die Prüfung der Dichtigkeit unter Praxisbedingungen. Jetzt stellt der FHRK seine Prüfgrundlagen für Ringraumdichtungen, Futterrohre und Kabeldurchführungen in einer neuen Broschüre vor.

„Alle Rohr- und Kabeldurchführungen der FHRK-Mitgliedsunternehmen, die sowohl die Anforderungen der FHRK-Prüfung als auch der Qualitätssicherung im Werk nachweislich erfüllen, erhalten ein FHRK-Qualitätssiegel“, erläutert Thomas Wagner, Leiter des Arbeitskreises Ringraumdichtungen. Das Siegel bescheinigt, dass deren Gas- und Wasserdichtigkeit auch nach dem Einbau unter Praxisbedingungen gewährleistet ist. Die Prüfungen erfolgten bei der iro GmbH, Oldenburg. Geprüft wurden u.a. die Einflüsse der Belastungen durch Verdichtung des Rohrgrabens, Betonieren der Futterrohre und die einwirkenden Kräfte beim Einschalen der Kabeldurchführungen.

Alle Produktprüfungen unterliegen einheitlichen Prüfbedingungen in Form von Mindestanforderungen. Nach bestandener Prüfung dürfen die Hersteller sowohl Datenblatt als auch Produkt mit dem FHRK-Qualitätssiegel kennzeichnen. Das Siegel vereinfacht die Produktqualität zu vergleichen. Planer und Verarbeiter gewinnen Sicherheit bei der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Die Broschüre „Einheitliche FHRK-Prüfgrundlagen für Hersteller und Verarbeiter!“ lässt sich als PDF aus dem Internet unter https://fhrk.de/downloads/ kostenfrei herunterladen. Außerdem stellen die Mitgliedsunternehmen des FHRK die Broschüre in Druckform zur Verfügung.

Vor neun Jahren gründeten die führenden Hersteller von Hauseinführungssystemen den Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V., FHRK. Dass es heute den Fachverband gibt, ist maßgeblich der Initiative des 1. Vorsitzenden, Herrn Eckhard Wersel zu verdanken. Jetzt trat der Vertriebsleiter der DOYMA GmbH & Co. KG. aus Altersgründen von seinem Amt zurück. Die Mitgliederversammlung des FHRK dankte ihm herzlich für sein erfolgreiches Engagement und gab der Hoffnung Ausdruck, dass er dem Verband weiterhin mit seinem Rat zur Verfügung stehen möge.
Als Nachfolger wählte die Mitgliederversammlung den bisherigen 2. Vorsitzenden, Herrn Horst Scheuring, Vertriebsleiter von Hauff-Technik GmbH & Co. KG: Er hat seit Gründung zu der positiven Entwicklung des FHRK wesentlich beigetragen und wird sein Wirken als 1. Vorsitzender fortsetzen. Als 2. Vorsitzende wählte sie Frau Nina Kröner-Paschen. Die Geschäftsführerin der Kröner GmbH ist seit Jahren in den Arbeitsausschüssen des FHRK tätig. Neu ist, dass zukünftig auch der technische Obmann des FHRK dem Vorstand angehört. Damit erhielt Herr Thomas Wagner den Status eines stellvertretenden Vorstandes. Mit seinem Fachwissen wird der Leiter Vertriebsmanagement bei der DOYMA GmbH & Co den Vorstand bereichern.
Seit seinem Bestehen konnte sich der Verband in der Fachöffentlichkeit fest etablieren. Er arbeitet in Ausschüssen für Normen und Regelwerke mit. Außerdem informiert er produktneutral auf Tagungen, im Internet und in Publikationen über die fachgerechte Planung und den Einbau geprüfter gas- und wasserdichter Hauseinführungssysteme.

Ein wichtiger Erfolg der Verbandsarbeit ist, dass heute viele Netzbetreiber und Versorgungsunternehmen die früher übliche Praxis ablehnen, ungeprüfte Hauseinführungen mit KG-Rohren einzubauen. Sie verlangen stattdessen nach den Vorgaben des DVGW geprüfte, gas- und wasserdichte Hauseinführungssysteme. Unterstützt wird diese Entwicklung durch das seit Ende 2018 geltende Strahlenschutzgesetz. Es fordert u.a., dass kein Radongas aus dem Erdreich in Gebäude mit Aufenthaltsräumen und Arbeitsplätzen eindringen kann.

Inzwischen gelten industriell gefertigte Hauseinführungen als Stand der Technik. Die Produkte der im FHRK zusammengeschlossenen Hersteller erfüllen aber nicht nur die strengen DVGW-Vorgaben. Der FHRK ließ auch die Belastbarkeit der Hauseinführungen im eingebauten Zustand prüfen. Dokumentiert wird dieses durch Vergabe des FHRK-Qualitätssiegels.

Netzbetreiber haben das Recht vorzugeben, wie sie ihre Kabel und Rohre in das Gebäude führen wollen. Haben Bauherren versäumt, diese Information bereits in der Planungsphase einzuholen, stehen sie oft vor einem schwierigen und kostspieligen Problem. Immer häufiger erreichen den FHRK e.V. Anrufe von Bauherren, bei deren Häusern KG-Rohre für die Leitungseinführung eingebaut wurden. Viele Netzbetreiber weigern sich dann, ihre Leitungen für Wasser, Strom Gas, Telekommunikation usw. über diese ins Gebäude zu führen. Und das mit gutem Grund, denn bei Hauseinführungen über KG-Rohre ist nicht sichergestellt, dass sie gas- und wasserdicht sind. Dann ist guter Rat teuer. Die KG-Rohre zu entfernen und durch eine Hauseinführung nach dem Stand der Technik zu ersetzen, ist besonders bei nicht unterkellerten Gebäuden mit großem Aufwand verbunden.

Der FHRK (Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V.) rät deshalb Bauherren, Planern und Handwerkern rechtzeitig nicht nur die Lage der Leitungseinführung festzulegen. Mindestens ebenso wichtig ist es, auch die Art der Hauseinführungen mit den zuständigen Versorgungsunternehmen abzustimmen. Im Internet finden Interessierte unter www.fhrk.de umfangreiche Informationen über die Planung von Hauseinführungen zum Nachlesen und Herunterladen. Die dem FHRK e.V. angeschlossenen Hersteller liefern gas- und wasserdichte Hauseinführungen mit Prüfzeugnis und FHRK-Prüfsiegel. Alle Beteiligten gewinnen so optimale Sicherheit.

Versorgungsleitungen für Wasser, Gas, Strom, Fernwärme und Telekommunikation müssen fachgerecht durch die Kellerwand oder die Bodenplatte geführt werden. Die Durchdringungen müssen nach der Verlegung der Rohre und Kabel nachweislich so dicht sein, dass weder Feuchtigkeit noch Gas in das Gebäude eindringen können. Immer mehr Versorgungsunternehmen fordern deshalb DVGW-geprüfte Hauseinführungssysteme.

Der Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel (FHRK e.V.) stellt zu diesem Thema eine achtseitige Broschüre als Erstinformation für Bauherren, Planer und Handwerker zur Verfügung. Diese wurde auf die neue Abdichtungsnorm DIN 18533 (vorher DIN 18195) angepasst und neu aufgelegt. Die Broschüre informiert über die wichtigsten Vorschriften und enthält wichtige Hinweise über die im Neubau überwiegend verwendeten Mehrspartenhauseinführungen für Gebäude mit und ohne Keller.

Neben der geprüften Gas- und Wasserdichtheit ermöglichen diese eine kompakte und platzsparende Installation der Anschlusseinrichtungen für alle Gewerke. Werden an die Mehrspartenhauseinführung Leerrohre angeschlossen, kann der Hausanschlussgraben sofort nach deren Verlegung geschlossen werden. Das schützt vor Beschädigungen und vereinfacht den Bauablauf. Über die Leerrohre lassen sich jederzeit neue Leitungen z.B. für Glasfasernetze verlegen, ohne dass Pflasterflächen aufgerissen werden müssen.

Der FHRK sendet die Broschüre auf Anfrage kostenlos zu (Email: info@fhrk.de).

Alle Wand- oder Bodenöffnungen für Hausversorgungsrohre und -kabel müssen so dicht sein, dass sie zuverlässig gegen Wasser- und Gaseinbruch schützen. Als Hilfestellung für eine fachgerechte Abdichtung hat der Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V., FHRK, die Broschüre „Planungshilfe für Gebäudeabdichtungen“ herausgegeben. Sie berücksichtigte die einschlägigen Richtlinien und die Abdichtungsnorm DIN 18195. Seit 2018 hat die neue Abdichtungsnorm DIN 18533 die ehemalige DIN 18195 jedoch abgelöst. Grund genug für den FHRK, seine Planungshilfe zu aktualisieren.
Die neue DIN 18533 präzisiert unter anderem die Wasserbeanspruchung von Kellern und Bodenplatten. Die aktualisierte FHRK-Planungshilfe beschreibt nicht nur ausführlich die neuen Wassereinwirkungsklassen, sie erläutert auch, wie Gebäudeeinführungen heute fachgerecht auszuführen sind. Neben allgemeinen Planungshinweisen verdeutlichen 25 technische Detailzeichnungen die fachgerechte Lage und Dichtbreite von Ringraumdichtungen nach FHRK-Standard. Sie erfassen Kellerwände und Bodenplatten aus Beton, Mauerwerk und Beton-Fertigteilen. Zusätzlich zeigt die Broschüre die Mindestabstände der Hauseinführungen von angrenzenden Bauteilen und bei Kellerwänden die erforderliche Tiefe unter der Erdoberfläche. Improvisierte Baustellenlösungen sollten der Vergangenheit angehören. Sie sind selten zuverlässig und dauerhaft dicht. Industriell gefertigte Hauseinführungssysteme dagegen entsprechen den Vorgaben der Regelwerke.

Die kostenlose 12-seitige Druckschrift kann beim FHRK e.V. unter info@fhrk.de angefordert oder hier heruntergeladen werden. Im Download-Bereich der Website liegen sämtliche Detailzeichnungen als .dwg-, .dxf- oder .pdf-Datei und die dazugehörigen Ausschreibungstexte.