FHRK Qualitätssiegel

Schwerin, 27.11.2020

Hauseinführungen fast immer Bauherrensache

 

Tapeten, Fliesen und Bodenbeläge aussuchen, auf Bauherren kommen viele Aufgaben zu. Was die meisten nicht wissen: Steht im Bauvertrag unter dem Punkt Hauseinführung für Versorgungsleitungen „ist bauseits zu stellen“, müssen sie diese aussuchen, kaufen und auf der Baustelle zur Verfügung stellen.

Welche Hauseinführung ist notwendig? 

Hauseinführungen müssen nachweislich gas- und wasserdicht sein. Die Art der Hauseinführung dürfen die Versorgungsunternehmen, z.B. die Stadtwerke oder die Netzbetreiber bestimmen. Die meisten verlangen Hauseinführungen, die DVGW-geprüft sind. Diese gewährleisten, dass die Öffnungen für Stromkabel sowie Wasser- und Gasrohre usw. gegenüber dem Erdreich so dicht sind, dass weder Feuchtigkeit noch Schleich- oder Radongase ins Hausinnere dringen können. Da Hauseinführungen bereits im Rohbau eingebaut werden, müssen Bauherren sich frühzeitig mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen. Um nicht an längeren Lieferfristen zu scheitern, sollte auch der Kauf rechtzeitig erfolgen.

Sind falsche Hauseinführungen eingebaut, weigern sich die Versorgungsunternehmen fast immer, ihre Leitungen einzulegen. Eine nachträgliche Änderung der Hauseinführung ist dann unumgänglich. Der Ausbau der unerwünschten und Einbau der richtigen Hauseinführung ist teuer und meistens unschön – besonders bei nicht unterkellerten Gebäuden.

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