FHRK Qualitätssiegel

Schwerin, 29.01.2018

Hauseinführungen: Nachweis für Gas- und Wasserdichtigkeit vorhanden?

 

In Gebäude sind zahlreiche Leitungen für Frischwasser, Abwasser, Gas, Strom, Telekommunikation usw. einzuführen. Deren Durchführung in das Gebäude muss nachweislich gas- und wasserdicht sein. Das fordern sowohl die Richtlinien zahlreicher Verbände wie DVGW, AGFW, VDE als auch die DIN 18012. Deren Erfüllung gilt heute als anerkannter Stand der Technik. Bei Baustellenlösungen mit KG-Rohren können meistens weder der Planer noch der ausführende Fachbetrieb den entsprechenden Nachweis führen.

Eine gesetzliche Regelung zur Gas- und Wasserdichtheit, wie z.B. eine bauaufsichtlich eingeführte DIN-Norm, gibt es zwar nicht. Im Streitfall berufen sich Gutachten jedoch immer auf den Stand der Technik und verlangen den Nachweis für Gas- und Wasserdichtigkeit. Die letzte Entscheidung über die Art der Ausführung hat der zuständige Netzbetreiber, z.B. die Stadtwerke. Immer mehr von ihnen fordern für die Hauseinführung industriell gefertigte Hauseinführungssysteme mit Qualitätsnachweis. Hauseinführungssysteme der Mitglieder des FHRK e.V. (Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V.) sind hinsichtlich Gas- und Wasserdichtigkeit geprüft und zertifiziert.

Für Planer und gewerbliche Auftraggeber sowie private Bauherren bedeutet das:

  • schon während der Planungsphase sich mit dem Netzbetreiber abstimmen
  • die notwendigen Anträge für Gasnetz, Stromnetz, Wassernetz, Telekommunikation usw. stellen
  • im Ausführungsplan die Einführungspunkte für Ver- und Entsorgungsleitungen festlegen
  • eine genaue Ausschreibung mit Beschreibung der Anforderungen vornehmen
  • prüfen, wer Hauseinführungen liefert: der Netzbetreiber oder der Baustoffhandel

Die steigende Aktualität der Gas- und Wasserdichtheit zeigen auch die immer stärker werdende Beachtung der Radonbelastungen in den neuen Radonverordnungen sowie die immer häufiger auftretenden Starkregen und Hochwasser.

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