Feuchte Keller oder Wasser im Haus sind ein Albtraum für jeden Hausbesitzer. Undichtigkeiten sind sehr häufig auf nicht fachgerecht ausgeführte Leitungsdurchdringungen zurückzuführen.
Jedes Gebäude muss gegenüber dem Erdreich gas- und wasserdicht sein.
Weder Feuchtigkeit noch Schleichgase dürfen in das Gebäude dringen. Das gilt auch für die Öffnungen für Elektrokabel, Telekommunikationsleitungen, Wasserrohre, Gasrohre usw. Deren Dichtungen müssen fachgerecht ausgeführt werden, damit sie dauerhaft gegen Feuchtigkeit und Schleichgas schützen. Immer mehr Netzbetreiber und Versorgungsunternehmen verlangen deshalb nach DVGW VP 601 geprüfte und zugelassene Gebäudeeinführungssysteme. Die Abdichtung kann als Trockeneinbau und als Nasseinbau erfolgen.
Der Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel, FHRK e.V., unterstützt Bauherren, Planer und Handwerker bei der Planung durch produktneutrale Informationen. Er entwickelt außerdem gemeinsam mit Versorgungsunternehmen und anderen Anwendern technisch abgesicherte Lösungen für die Durchführung von Rohren und Kabeln in Gebäuden.
Weitere Informationen erhalten Sie in folgenden Broschüren und Publikationen:
Planungshilfe Gebäudeeinführung Fachbeitrag Technische Regelungen für gas- und wasserdichte HauseinführungenZur fachgerechten Planung der Gebäudeeinführungen stellt Ihnen der FHRK e.V. Lösungen in Abhängigkeit des Bauteils (Baustoff, Konstruktion) sowie der Wassereinwirkung zur Verfügung:
Mindestdichtbreite
≥ 20 mm
FHRK-Standard 20
Mindestdichtbreite
≥ 30 mm
FHRK-Standard 30
Mindestdichtbreite
≥ 40 mm
FHRK-Standard 40
Mindestdichtbreite
≥ 60 mm
FHRK-Standard 60
Hauseinführungen müssen laut DIN 18012 gas- und wasserdicht sein, damit weder Feuchtigkeit noch Schleichgase über die Einführung der Versorgungleitungen für Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation usw. in das Gebäude dringen können. Das gleiche schreibt die DIN 1986-100 für die Entsorgung, also für Entwässerungsanlagen vor. Die spartenbezogenen Regelwerke der einzelnen Verbände (AGFW, DVGW, VDE-FNN) oder die DIN 18322 für Kabelleitungstiefbauarbeiten enthalten ebenfalls diese Forderung.
Immer mehr Netzbetreiber und Versorgungsunternehmen verlangen deshalb heute nach DVGW VP 601 geprüfte und zugelassene Gebäudeeinführungssysteme.
Sie lehnen sowohl nicht zertifizierte Hauseinführungen als auch ungeprüfte Baustellenlösungen mit KG-Rohren ab. Weil sie die Art der Hauseinführungen bestimmen können, müssen sich Planer und Bauausführende auf den heutigen geltenden Stand der Technik einstellen. Die Hauseinführungssysteme der FHRK-Mitglieder sind immer nach DVGW VP 601 zertifiziert.
Weitere Informationen erhalten Sie in folgenden Broschüren und Publikationen:
Mehrspartenhauseinführung Grundsätzliche Anforderungen der Regelwerke an Durchdringungen für Versorgungsleitungenvon Olaf Poppek, Emscher – Lippe Energie GmbH Netzdienstleistungen
Checkliste als PDFDer FHRK entwickelte praxisgerechte Prüfgrundlagen für Ringraumdichtungen, Kabeldurchführungen und Futterrohre. Dichtigkeitsprüfungen erfolgten davor nur unter Laborbedingungen. Gebäudeeinführungen sind aber nach dem Einbau auch mechanischen Belastungen, z.B. aus Erdverdichtungen, ausgesetzt. Deshalb enthalten die FHRK-Prüfgrundlagen Mindestanforderungen z.B. für Ringraumdichtungen für ihre Wasserdichtigkeit unter radialer Last.
Alle nach FHRK-Prüfgrundlage geprüften Produkte unserer Mitglieder erhalten ein Zertifikat und dürfen nur dann mit dem FHRK-Qualitätssiegel ausgezeichnet werden, wenn zusätzlich für den Herstellprozess ein Nachweis zur Qualitätssicherung erbracht wird.
Achten Sie bei der Planung auf DVGW-zugelassene oder FHRK-geprüfte Hauseinführungen mit dem FHRK-Quality-Label. Der FHRK hat praxisgerechte Prüfbedingungen entwickelt, die ein Maximum an Sicherheit garantieren und vor später drohenden Mängeln und damit verbundenen Haftungsfragen schützen.